- 1: Aktuell.
- 2: Studium.
- 2.1: Bachelor.
- 2.1.1: Baubetriebswirtschaft Dual.
- 2.1.2: Freiraumplanung.
- 2.1.3: Ingenieurwesen im Landschaftsbau.
- 2.1.4: Landschaftsentwicklung.
- 2.1.5: Landwirtschaft.
- 2.1.6: Ökotrophologie.
- 2.1.6.1: Ökotrophologie in Osnabrück.
- 2.1.6.2: Kurzportrait.
- 2.1.6.3: Studienziele.
- 2.1.6.4: Praxisbezug, Berufsfelder und Studienschwerpunkte.
- 2.1.6.5: Erweiterung der Studienmöglichkeiten.
- 2.1.6.6: Struktur des Studiums.
- 2.1.6.7: Regelungen und Ordnungen.
- 2.1.6.8: Prüfungen.
- 2.1.6.9: Vorlesungsplan.
- 2.1.6.10: Bewerbung und Zulassung.
- 2.1.6.11: Ansprechpartner.
- 2.1.6.12: Lehrende der Ökotrophologie.
- 2.1.6.13: Fachbeirat.
- 2.1.6.14: Veröffentlichungen.
- 2.1.7: Produktionsgartenbau.
- 2.1.8: Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelproduktion.
- 2.2: Master.
- 2.3: Diplom.
- 2.4: Ergänzendes Studienangebot.
- 2.5: Career Center AL.
- 2.6: Beratung für Studieninteressierte.
- 2.7: Studentisches.
- 2.8: Vorlesungsplan Sommersemester.
- 2.9: Studienevaluation.
- 2.1: Bachelor.
- 3: Forschung.
- 4: International (DEU/ENG).
- 5: Portrait.
- 6: Organisation.
- 7: Service.
Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbung und die Zulassung erfolgen direkt über die Studierendenverwaltung der Fachhochschule Osnabrück. Der Bachelor-Studiengang Ökotrophologie ist zulassungsbeschränkt. Die Zulassungszahlen der letzten Semester finden Sie hier. Rechtsverbindliche Aussagen zum Bewerbungsverfahren sind nur von der Studierendenverwaltung zu erhalten. Zurzeit können pro Wintersemester ca. 50 Studierende aufgenommen werden.
Wer das Studium der Ökotrophologie an der Fachhochschule Osnabrück aufnehmen möchte, muss folgende Zulassungsbedingungen erfüllen:
1. eine Hochschulzugangsberechtigung sowie
2. fachbezogene Vorkenntnisse (Vorpraktikum)
Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule erhält man durch:
- die allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- eine vom Niedersächsischen Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung z. B. eine Meisterprüfung oder einen abgeschlossenen Bildungsgang zum/r staatlich geprüften Techniker/in

